Weproof Bauwerksabdichtungssystem (mit abP)

Kurzbeschreibung

Das Weproof Bauwerksabdichtungssystem ist ein nahtloses, mechanisch belastbares, riss- und fugenüberbrückendes Abdichtungssystem. Es ist bauaufsichtlich geprüft und wird je nach Lastfall (im Sinne der DIN 18195 Teil 4 bis 7 bzw. PG-FLK Lastfall 1-6) optimal den Anforderungen angepasst. Das System ermöglicht so immer die technisch und wirtschaftlich optimale Lösung.

In Kombination mit hoch belastbaren und abriebfesten Schutz- und Nutzschichten ist es für alle rissgefährdeten sowie durch Fahrzeuge und Personen stark belasteten Objekte geeignet. Die flüssige Verarbeitung und der hohe Haftverbund zu fast allen Untergründen ermöglichen eine sichere und dauerhafte Abdichtung von Durchbrüchen und Anschlüssen.
Die Oberfläche lässt sich farblich und mit Mustern oder Markierungen frei gestalten. Diese Eigenschaften machen das System speziell im Sanierungs-bereich zu einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Lösung.

 

Anwendungsbereiche

Das Weproof Bauwerksabdichtungssystem wird für eine Vielzahl unterschiedlicher Bauwerksabdichtungen eingesetzt. Verstärkte Anwendung findet es in den Bereichen Parkhaus-, Balkon- und Dachterrassenabdichtungen. Bauaufsichtlich geprüft, ist es nach Bauregelliste zugelassen und überbrückt sicher nachträglich auftretende Risse im Untergrund.

Eigenschaften und Vorteile

besonders wirtschaftlich durch Anpassung der Abdichtung an den vorherrschenden Lastfall (im Sinne der alten DIN 18195 Teil 4 bis 7
bzw. PG-FLK Lastfall 1 - 6)

nahtlos, rissüberbrückend, tieftemperaturflexibel

mechanisch hoch belastbar in Verbindung mit nachträglich aufgebrachten Schutzschichten (Fahrzeuge, Personen)

sichere Einbindung von Durchbrüchen und Anschlüssen

vollflächig haftend, keine Hinterläufigkeit

dauerhaft witterungsbeständig

frei gestaltbar (farbliche Flächen, Fliesenoptik, Fahrbahnmarkierungen, …)

leichte und schnelle Verarbeitung

lösemittelfrei

bauaufsichtlich geprüft (abP für Bauwerksabdichtung mit Flüssigkunststoffen nach VV-TB Nr. C 3.28 (ehemals Bauregelliste A, Teil 2, Lfd. Nr. 2.51; gemäß PG-FLK 06/2010)

 

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