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Allgemeine Verkaufs‐, Lieferungs‐ und Zahlungsbedingungen der WestWood® Kunststofftechnik (gegenüber Unternehmern)

1. Anwendungsbereich

1.1. Der Abschluss sämtlicher Verträge zwischen WestWood® Kunststofftechnik GmbH („WestWood®“) und ihren Vertragspartnern („Kunden“) erfolgt ausschließlich auf Grundlage und unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Entgegenstehende oder in diesen AGB nicht enthaltene Vertragsbestimmungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Abweichungen von diesen AGB und Nebenabreden dazu werden nur dann wirksam, wenn sie von WestWood® ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

1.2. Diese AGB gelten nur für Verträge mit Kunden, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Unternehmer“). Sie gelten nicht für Verträge mit Kunden, welche Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind.

2. Geltungsgrund

2.1. Diese AGB sind für den Kunden auf der Website von WestWood® (www.westwood-at.com) abrufbar.

2.2. Durch die Bestellung von Waren durch den Kunden bei WestWood® werden die AGB vom Kunden akzeptiert und zum Vertragsinhalt erhoben.

2.3. Sofern diese AGB nicht schon bei der Bestellung zum Vertragsinhalt wurden, werden die AGB durch die Entgegennahme der Waren oder durch Konsumation von Leistungen von WestWood® durch den Kunden anerkannt und zum Vertragsinhalt. Der Kunde versichert WestWood®, dass Waren oder Leistungen nur von bevollmächtigten Mitarbeitern des Kunden übernommen werden und Lieferscheine nur von solchen Bevollmächtigten unterschrieben werden.

3. Angebote und Bestellung

3.1. Warenbeschreibungen, Preise, Mengenangaben, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten etc. von WestWood® auf der Website oder in Aussendungen etc. stellen keine Angebote dar, sondern sind Einladungen an den Kunden zur Angebotslegung an WestWood®. Solche Angebote des Kunden werden als Bestellung bezeichnet. Der Kunde ist vier Wochen an seine Bestellung gebunden. WestWood® ist nicht verpflichtet, die Bestellung des Kunden auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwendbarkeit für die Zwecke des Kunden etc. zu prüfen.

3.2. Die allfällige Annahme der Bestellung durch WestWood® erfolgt durch eine schriftliche und firmenmäßig gefertigte Auftragsbestätigung. Der Kunde hat zu prüfen, ob der Inhalt der Auftragsbestätigung richtig und vollständig ist.

4. Übergabe, Lieferung und Liefertermine

4.1. Die Lieferung der Ware erfolgt bei kleineren Mengen („Mindermengen“), das sind Warenmengen, die in einem handelsüblichen PKW transportiert werden können, durch Übergabe der Waren an den Kunden am Geschäftssitz von WestWood®.

4.2. Die Lieferung von größeren Mengen als „Mindermengen“ erfolgt auf Kosten und Gefahr von WestWood® zum vereinbarten Lieferort. Teillieferungen sind zulässig. Die Ware gilt als übergeben, sobald die Ware entladebereit am Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten und die Gefahr der Entladung trägt der Kunde. WestWood® wählt Verpackung, Versandart und Versandweg nach freiem Ermessen. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Kunde unverzüglich nach Übergabe der Ware schriftlich bei WestWood® und beim Transportunternehmen vorzubringen.

4.3. Sofern der Kunde die Ware aus in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernimmt, gelten die Waren als zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben. WestWood® ist ohne Gewährung einer Nachfrist befugt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Soweit die Einlagerung bei WestWood® erfolgt, schuldet der Kunde WestWood® für jeden angefangenen Monat 1 % des Nettorechnungsbetrages, mindestens aber EUR 300,00 (exkl. USt.). Falls die Einlagerung bei Dritten erfolgt, ist der Kunde zur Tragung aller dadurch entstehenden Kosten verpflichtet.

4.4. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von WestWood® im Einzelfall ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt werden. Sofern sich der Kunde gegenüber WestWood® im Zahlungsverzug befindet, ist WestWood® berechtigt, mit der Auslieferung/Übergabe der bestellten Ware bis zur Tilgung aller offenen Verbindlichkeiten zuzuwarten.

4.5. Unterbleibt die fristgerechte Lieferung aus Gründen, die von WestWood® mit zumutbaren Mitteln nicht beherrschbar sind (höhere Gewalt, Lieferverzögerung von Zulieferbetrieben oder sonstige Betriebsstörungen, Transportunterbrechungen, Arbeitskonflikte etc.), wird WestWood®  zum nächstmöglichen Termin liefern. Bei Überschreitung des Liefertermins um mehr als vier Wochen sind WestWood® und der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche aus Verzug oder Rücktritt stehen dem Kunden nicht zu.

5. Beratung

5.1. Der Kunde ist mit der Verarbeitung der von WestWood® verkauften Waren vertraut. Sofern seitens WestWood® eine Beratung oder Schulung des Kunden und seiner Mitarbeiter stattfindet, erfolgt diese ohne gesondertes Entgelt. Die Ausführung der Arbeiten und die Verarbeitung obliegen immer dem Kunden.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1. Bei der Ware, insbesondere bei verschiedenen Chargen, sind Nuancen und Farbunterschiede unvermeidlich und vor allem auch vom kundenspezifischen Unterbelag abhängig. WestWood®  leistet nur für die gleichbleibende Qualität der Ware innerhalb angemessener Toleranzen Gewähr. Für ein bestimmtes Ergebnis oder für einen bestimmten Erfolg leistet WestWood® nicht Gewähr.

6.2. Die Ware ist vom Kunden unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen. Mängelrügen sind WestWood® unverzüglich nach Übergabe schriftlich und substantiell ausgeführt anzuzeigen. Gleichzeitig mit der Mängelrüge ist WestWood® ein Muster der beanstandeten Ware zu übergeben. Ohne unverzügliche Mängelrüge gilt die Ware als vertragsgemäß übergeben und als vom Kunden genehmigt.

6.3. Im Falle termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge erhält der Kunde kostenlos Ersatzware bis zur Menge der zu Recht beanstandeten Ware oder, nach Wahl von WestWood®, eine Gutschrift bis zum Wert der zu Recht beanstandeten Ware. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere das Recht auf Preisminderung oder Wandlung des Vertrages oder Ansprüche aus Deckungseinkäufen etc., sind ausgeschlossen.

6.4. Jegliche Haftung von WestWood® für leicht oder grob fahrlässig verursachte Schäden, welche beispielsweise aus der fehlerhaften Beratung und/oder Schulung, aus der mangelhaften Lieferung und der Nichteinhaltung von Lieferterminen sowie aus der mangelhaften Beschaffenheit der Ware und ähnlichem samt allen möglichen Folgeschäden etc. resultieren, wird ausgeschlossen.

6.5. Darüber hinaus ist die Haftung von WestWood® dem Grunde nach von der anerkannten Deckung durch die Haftpflichtversicherung WestWood®s abhängig und der Höhe nach mit der Deckungssumme dieser Haftpflichtversicherung beschränkt. WestWood® erklärt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, WestWood® übernimmt jedoch keine Haftung für Auswahl, Gestaltung und Inhalt des abgeschlossenen Versicherungsvertrages.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenansprüchen samt Zinsen und Betreibungskosten im Eigentum von WestWood®.

7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ordnungsgemäß zu verwahren und WestWood® von die Ware betreffenden exekutiven Maßnahmen (Pfändungen, etc.) umgehend zu informieren. Ohne schriftliche Zustimmung ist es dem Kunden nicht gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an Dritte weiterzugeben. Vor vollständiger Bezahlung bedarf die Öffnung und Verwendung der Ware der schriftlichen Zustimmung von WestWood®.

8. Sonstiges und Schlussbestimmungen

8.1. Rechnungen von WestWood® sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Die Zahlungen müssen am Fälligkeitstag auf dem Konto von WestWood® gutgeschrieben sein. Bei Zahlungsverzug sind vom Kunden 8 % Zinsen p.a. sowie alle Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu bezahlen. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf entgegenstehende Widmungen zuerst auf Zinsen und Kosten und danach auf die jeweils älteste, fällige Forderung angerechnet.

8.2. Gebinde sind Einweggebinde, gehen mit Übergabe und nah Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes gemäß Punkt 7.1. in das Eigentum des Kunden über und werden von WestWood® nicht zurückgenommen. Dem Kunden obliegt die sachgerechte Entsorgung auf eigene Gefahr und Kosten.

8.3. Alle Vereinbarungen, telefonische Bestellungen oder Abreden, insbesondere von  Fachberatern und Außendienstmitarbeitern, sind für WestWood® nur verbindlich, wenn sie schriftlich und firmenmäßig gefertigt bestätigt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Fachberater und Außendienstmitarbeiter von WestWood® mit Ausnahme der Regelung von organisatorischen Belangen keine Vollmacht zum Abschluss von Vereinbarungen oder zur Tätigung von Zusagen haben.

8.4. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht für 1230 Wien vereinbart. Es wird die Geltung von Österreichischem Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.

8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Diese ungültigen Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen (Salvatorische Klausel).

Stand: 17.6.2016